GEMA in Deutschland

Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. Veranstalter müssen nach einer GEMA-pflichtigen Veranstaltung in Deutschland die Musikfolgen bzw. Setlists an die GEMA senden.
Die Gebühren für Aufführungen und Hintergrundmusik sind gestaffelt. Die Vergütungssätze richten sich nach der Branche des Betreibers und der Größe der Veranstaltungsräume.

Webseite Tarife mit Tonträgern Tarife mit Live Musik

AKM in Österreich

Die AKM erteilt Veranstaltern, Sendeunternehmen und anderen Anbietern gegen Bezahlung Lizenzen für die öffentliche Aufführung bzw. Sendung/Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Musik.
Die Abrechnung der Tantiemen an die Urheber erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen, des Statuts und der durch die AKM erstellten Abrechnungsregeln.

Webseite Öffentliche Aufführung/Kosten

Rundfunkbeitrag

Soweit ich herausgefunden habe, ist für die Durchführung einer einzelnen Veranstaltung kein Rundfunkbeitrag zu entrichten, dies jedoch ohne Gewähr.
Anders verhält es sich beim Inhaber einer ortsfesten Einrichtung, dieser kann, soweit sich die Räumlichkeiten nicht innerhalb der Betriebsstätte befinden und sei es nur wenige Meter entfernt in einem Nebengebäude, Beitragspflichtig sein.

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