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GEMA, AKM usw.- was ist öffentlich?
Auch wenn die Regelungen in Deutschland und Österreich leicht variieren. Grundsätzlich gilt die Volljährigkeit erst ab 18 Jahren!
Grundsätzlich gilt die Nachtruhe von 22.00-6.00 Uhr! Strenggenommen darf in diesem Zeitraum nur Zimmerlautstärke herrschen, unabhängig ob zuhause, öffentlichem Grund oder Lokal.
Schützt vor evtl. Kosten durch Schäden an Personen oder Gegenständen.
Der Begriff „öffentliche Veranstaltung“ umfasst sämtliche Veranstaltungen an Orten, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist, entweder aufgrund der Art des Ortes (z.B. Diskotheken) oder aufgrund der Beziehung zwischen den Veranstaltern und den Gästen. Auch wenn Eintrittsgeld verlangt oder Eintrittskarten verkauft werden, handelt es sich hier um eine öffentliche Veranstaltung.Wenn zur Feier eines bestimmten Ereignisses nur geladene Gäste Zutritt haben, handelt es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung (z.B. eine Hochzeitsfeier).
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. Veranstalter müssen nach einer GEMA-pflichtigen Veranstaltung in Deutschland die Musikfolgen bzw. Setlists an die GEMA senden.Die Gebühren für Aufführungen und Hintergrundmusik sind gestaffelt. Die Vergütungssätze richten sich nach der Branche des Betreibers und der Größe der Veranstaltungsräume.
Die AKM erteilt Veranstaltern, Sendeunternehmen und anderen Anbietern gegen Bezahlung Lizenzen für die öffentliche Aufführung bzw. Sendung/Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Musik.Die Abrechnung der Tantiemen an die Urheber erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen, des Statuts und der durch die AKM erstellten Abrechnungsregeln.
Soweit ich herausgefunden habe, ist für die Durchführung einer einzelnen Veranstaltung kein Rundfunkbeitrag zu entrichten, dies jedoch ohne Gewähr.Anders verhält es sich beim Inhaber einer ortsfesten Einrichtung, dieser kann, soweit sich die Räumlichkeiten nicht innerhalb der Betriebsstätte befinden und sei es nur wenige Meter entfernt in einem Nebengebäude, Beitragspflichtig sein.
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Jeglicher Ausschank, oder Überlassung, alkoholischer Getränke verboten!
Keine alkoholischen Getränke mit Ausnahme von maßvollem Genuss von Wein und Bier.Rauchen jeglicher Art ist verboten!
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für ALLE unter 18 Jahren!
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw., innerhalb und außerhalb von Gebäuden!
Generelle Nachtruhe gilt von 22.00 - 6.00 Uhr
In der Regel haben Betreiber von Veranstaltungs- und Vergnügungsstätten, unter Auflagen, z.B. des Lärmschutzes, eine jederzeit widerrufliche Ausnahmegenehmigung beantragt. Dem Betreiber oder aber dem Veranstalter obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere außerhalb von Gebäuden (also vor dem Lokal) Ruhe herrscht.Verstöße gegen den Lärmschutz und der Nacht- und Sonn- und Feiertagsruhe werden mit bis zu € 5000,- Strafe, auch der Beschlagnahme von Musikgeräten, und im wiederholten Fall sogar mit Schließung der Örtlichkeit geahndet.
Veranstaltungen im Freien und auf öffentlichem Grund ist meist ein Ende um 22.00 Uhr festgelegt. Die Gemeinden erteilen aber ggf. eine Ausnahmegenehmigung, gegen Gebühr, bis 23.00 oder 24.00 Uhr. ACHTUNG also nach 22.00 Uhr nur bei Genehmigung. Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung: Wie laut darf es werden? tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)nachts: 55 dB (A) - (Gesprächslautstärke beträgt meist 40-55 dB (A))Ein Zettel in der Nachbarschaft mit dem Hinweis, es könnte lauter werden, ist zwar ganz nett, aber wenn sich nur einer der Nachbarn gestört fühlt, ist ab 22.00 Uhr Zimmerlautstärke Pflicht. Die Polizisten sind in der Regel sehr nett und verständnisvoll und belassen es bei einem Hinweis, dem sollte man aber auch tunlichst folgeleisten. Mir ist noch kein Fall bekannt, in dem die Polizei von sich aus eingeschritten wäre, aber Getreu dem Motto - wo kein Kläger, da kein Richter, ist trotzdem RÜCKSICHTSLOS!
Gemietete und geliehene Sachen werden grundsätzlich als Eigentum des Versicherungsnehmers angesehen und sind daher nicht immer über die Privathaftpflicht versichert.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, wird meistens eine Veranstalterhaftpflicht gefordert. Bei größeren privaten Feiern ist sie sicherlich auch zu empfehlen. Sie deckt Personenschäden, sowie Schäden an gemieteter Einrichtung, Geräten und Vermögensschäden ab. Beispiel:
Die Versicherungssumme richtet sich nach Art der Veranstaltung und der Teilnehmerzahl! Auch als privater Veranstalter fällt das bei den Versicherungen in die Rubrik Gewerbeversicherungen. Ich denke check24.de ist halbwegs seriös, trotzdem beachten Sie, dass Umständen die Eingabe persönliche Daten erforderlich ist. check24.de Veranstalterhaftpflicht Vergleich
Mit der Übernahme unserer Mietgeräte, geht auch das Risiko an Sie über. Sie haben sich als Mieter, vor der Inbetriebnahme, oder Aufbau, augenscheinlich, vom ordnungsgemäßen Zustand zu versichern. Ein festgestellter Mangel, ist unverzüglich an die untenstehende Rufnummer, telefonisch oder Textnachricht mitzuteilen. Ist z.B. ein Kabel locker, Gerät keinesfalls in Betrieb nehmen. Keine Mietminderung, bei nachträglicher Reklamation. Beim Transport ist bereits auf sorgsames Verladen und auch im eigenen Interesse auf entsprechende Ladungssicherung zu achten.Der Anschluss von elektrischen Geräten, darf nur von einer unterwiesenen, bzw. sachkundigen Person vorgenommen werden. Wenn nicht speziell dafür vorgesehen, sind die Geräte und Kabel vor jeglicher Feuchtigkeit zu schützen. Beim Aufbau von Stativen, Traversen und Bühnenelementen, ist insbesondere auf sicheren Stand zu achten, sowie gegen Um- und Herabfallen zu sichern. Generell sind Sie als Mieter zur Vermeidung von Personen und Sachschäden angehalten und verpflichtet. Natürlich kann mal was kaputt gehen! Ist ein Gerät trotz sorgsamer Behandlung und bestimmungsgemäßem Gebrauch am Ende defekt, so bitten wir dies, spätestens bei der Rückgabe mit zu teilen. Schäden die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung und Transport, fahrlässig, oder insbesondere bei Zelten, durch Unwettereinflüsse entstanden sind, ist der Mieter zu 100% der Reparaturkosten und/oder bis zu 100% des Neu- bzw. Wiederbeschaffungswertes eines gleichen oder ähnlichen Gerätes haftbar. [Besonderheit bei Lichterketten: Wir berechnen 1,- EUR pro gebrochene Glühbirne] Für uns ist alleinig der Mieter Ansprechpartner und zahlungspflichtig. Wir diskutieren nicht mit Versicherungen!
Störungsmeldung: 0160 10 10 169 telefonisch oder Textnachricht
Schäden an gemieteten Gegenständen und Geräten sind nicht zwangsläufig über die Privathaftpflicht abgedeckt. Oftmals ist dazu ein eine Ergänzung erforderlich. Näheres finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Haftpflicht.
Ich bin aber dabei etwas passendes zu finden!
Als Veranstalter sind Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Dazu gehört auch Kenntnis der Notausgänge, Bereitstellung von Verbandsmaterial und ggf. Feuerlöscher am Veranstaltungsort.
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